Wertermittlung durch unsere Sachverständigen
Unsere erfahrenen Gutachterinnen und Gutachter ermitteln gemeinsam mit Ihnen den Wert Ihrer Immobilie. Dabei unterscheidet man zwischen zwei verschiedene Gutachten: ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten oder das weniger umfangreiche Kurzgutachten (Wertindikation). Ein gerichtsfestes Verkehrsgutachten im Sinne des § 194 BauGB ermittelt den Verkehrswert – oder auch Marktwert – einer Immobilie für behördliche, aber besonders für juristische Zwecke. Das können zum Beispiel Erbauseinandersetzungen oder Scheidungsfälle sein. Es dient aber auch zur Vorlage bei Finanzämtern. Für letzteres reicht häufig auch ein Kurzgutachten, wie man es auch als Vermögensübersicht vorlegt oder beim Verkauf von Immobilien verwendet.
Ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten bieten wir grundsätzlich nicht an. Gerne können wir Ihnen hier Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung stellen.
Wir bieten Ihnen gerne ein Kurzgutachten (Wertindikation) an - sprechen Sie uns an.