Rürup-Rente – Allianz BasisRente

Eine Rente für alle, die Steuern sparen möchten

Die Rürup-Rente der Allianz verbindet eine lebenslange Rente mit attraktiven Steuervorteilen – ideal für Besserverdienende, Freiberufler und Selbstständige.

Häufige Fragen zur Rürup-Rente Allianz BasisRente

Wie funktioniert eine Rürup-Rente?

Sie sparen regelmäßig einen festen Beitrag an, den Sie jederzeit erhöhen können.
Die Beiträge für Ihre Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar – im Jahr 2018 können Sie

  • als Alleinstehender bis maximal 23.712 Euro und
  • als zusammenveranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner bis maximal 47.424 Euro

an Beiträgen steuerlich geltend machen. Bei diesen Höchstbeträgen sind auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse zu berücksichtigen. Das bedeutet: Um Ihren maximal steuerlich geförderten Beitrag zur Rürup-Rente zu ermitteln, ist der Höchstbeitrag um diese Beiträge zu kürzen.

86 Prozent der geleisteten Beiträge (bis maximal 23.712 Euro beziehungsweise bis maximal 47.424 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern) werden steuerlich anerkannt. Dieser Anteil steigt in den kommenden Jahren an, bis er 2025 bei 100 Prozent liegt.

Bei Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen und im Rahmen ihrer Berufstätigkeit ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung Anspruch auf Altersversorgung erwerben, gibt es Besonderheiten. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Berater.

Ihre lebenslange Rente wird erst im Alter besteuert – der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Rentenbeginn: Für den Rentnerjahrgang 2018 liegt er bei 76 Prozent, erst die Rentnerjahrgänge ab 2040 müssen ihre Rürup-Rente voll versteuern.

Für wen ist die Rürup-Rente als Altersvorsorge gedacht?

Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Freiberufler, Selbstständige und Gutverdiener, denn sie haben oft keine oder zu geringe gesetzliche Rentenansprüche.
Für Selbstständige und Freiberufler ist die steuerliche Förderung ein Anreiz zur Altersvorsorge. Für Gutverdiener wiederum ist die Rürup-Rente interessant, weil bei ihnen die Versorgungslücke im Alter besonders groß ist. Denn Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden von der Deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt, wenn es darum geht, die Rentenansprüche zu berechnen. Eine zusätzlich abgeschlossene Rürup-Rente hilft, diese Versorgungslücke zu schließen.
Außerdem ist die Rürup-Rente für rentennahe Jahrgänge von Interesse: Durch die Absetzbarkeit der Beiträge ist der Steuervorteil meist größer als der Verlust durch die Besteuerung der Rente: So werden 2018 die Beiträge mit 86 Prozent steuerlich gefördert – doch die Renten, die im Jahr 2018 beginnen, werden nur zu 76 Prozent besteuert.

Was passiert, wenn ich vor Rentenbeginn versterbe?

Je nachdem, wie Sie Ihre BasisRente gestalten, können Ihr Ehegatte und Ihre Kinder eine Rente aus Ihren Altersvorsorgebeiträgen erhalten, also diejenigen, die im Sinne des Gesetzes Ihre Versorgungsberechtigen sind. Ergänzend können Sie beliebige Hinterbliebene auch so absichern:

  • Bei der Hinterbliebenenrente legen Sie eine Rentenhöhe fest, die dann an die versorgungsberechtigten Personen ausgezahlt wird.
  • Die BeitragsrückgewährPolice stellt sicher, dass Ihre Familie oder andere beliebige Personen Ihrer Wahl eine Einmalzahlung in Höhe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge erhalten. Die Beiträge für die BeitragsrückgewährPolice werden nicht steuerlich gefördert.
Wie unterscheidet sich die staatliche Förderung bei der Rürup- und der Riester-Rente?

Die Rürup-Rente belohnt die private Altersvorsorge mit Steuervorteilen: Die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen) bis zu 23.712 Euro (für Alleinstehende) beziehungsweise bis zu 47.424 Euro (für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) steuerlich geltend gemacht werden.
Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen – die Beiträge werden bis zu 2.100 Euro pro Jahr gefördert und steuerlich berücksichtigt.

Ist eine Rürup-Rente sinnvoll?

Die Rürup-Rente ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll:

  • Sie schließen Ihre Rentenlücke.
  • Ihre Rürup-Rente wird lebenslang ausgezahlt.
  • Ihre Beiträge werden steuerlich gefördert.
  • Sie können eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen – ebenfalls steuerlich gefördert.
  • Individuelle Gestaltung durch die Vorsorgekonzepte.
  • Die Rürup-Rente ist in der Ansparphase bei Arbeitslosigkeit und Insolvenz geschützt.
  • Sie leisten Ihre Beiträge flexibel nach Ihrer finanziellen Situation.
Wie wird die Rürup-Rente im Alter versteuert?

Das geschieht in Anlehnung an die Versteuerung der Renten aus der Deutschen Rentenversicherung. Für jeden Rentnerjahrgang wird zunächst ein Besteuerungsanteil festgesetzt. 2018 liegt er bei 76 Prozent. Das heißt, von 1.000 Euro Rente müssen 760 Euro versteuert werden.

Ab dem Folgejahr wird dann der nicht versteuerte Anteil (im Beispiel also die restlichen 240 Euro) lebenslang als Rentenfreibetrag festgesetzt. Er steigt nicht mehr, auch wenn die Rente angehoben wird.

Unterliegt die Rürup-Rente im Alter der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung?

Wird die Rürup-Rente ausgezahlt, müssen Sie davon keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzweigen, soweit Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Sind Sie freiwilliges Mitglied, besteht Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beiträge sind allerdings gedeckelt: Im Jahr 2018 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 4.425 Euro im Monat (53.100 Euro pro Jahr).
Sind Sie privat kranken- und pflegeversichert, dann sind Ihre Einnahmen aus der Rürup-Rente irrelevant. Ihre Beiträge richten sich hier ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.

Kann ich mich mit der Rürup-Rente auch gegen Berufsunfähigkeit absichern?

Die Allianz BasisRente lässt sich durch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erweitern. Neben dem Aufbau Ihrer Altersvorsorge sichern Sie sich damit gegen den Verlust der Arbeitskraft ab – steuerlich gefördert.